Kosten des GmbH-Insolvenzverfahrens

 

Wir beraten und vertreten Ihre GmbH im Insolvenzantragsverfahren und erledigen alles für Sie. Gerichtskosten fallen nicht an, diese werden im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus der Insolvenzmasse bezahlt. Gleiches gilt für die Kosten des Insolvenzverwalters.

Unsere Leistungen vergütet die GmbH mit einer Pauschale. Die Zahlungsbedingungen und die dafür erbrachten Leistungen erläutern wir Ihnen gern in einem Erstgespräch, das selbstverständlich für Sie unverbindlich und damit kostenfrei ist.

Sie können auf unsere Erfahrungen aus mehreren tausend Verfahren und auf eine optimale Vertretung bei sämtlichen auftretenden Fragen und Problemen zählen.