GmbH durch Insolvenz sanieren

 

Die Insolvenzreife der Gesellschaft ist nicht automatisch gleichzusetzen mit der Abwicklung und damit dem Ende von Gesellschaft und Geschäftsbetrieb.

Gesunden Unternehmenskern erhalten

Das Insolvenzrecht in Deutschland bietet einige Möglichkeiten, Unternehmen, die in sich rentabel sind, die also einen „gesunden Kern“ haben, mit den Mitteln des Insolvenzrechts zu sanieren und zu erhalten. Ein Unternehmen kann dabei auch „gesund geschrumpft“ werden, wenn es etwa mehrere Betriebsteile hat und eines oder einige davon nicht rentabel und damit Ursache für die Insolvenzreife waren.

Hier sind verschiedene Verfahrensarten und Varianten des originären Insolvenzverfahrens (Schutzschirmverfahren, Insolvenzplan, Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung) und die so genannte übertragene Sanierung zu unterscheiden.

Besondere Verfahren zur Erhaltung von Unternehmen

Zu Schutzschirmverfahren, Verfahren mit Insolvenzplan und Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung können wir Ihnen gerne im Gespräch detaillierte Hinweise geben und können prüfen, ob diese Verfahren für Ihre Gesellschaft in Betracht kommen.

Bei der übertragenen Sanierung (die im eigentlichen Sinne gar keine Sanierung ist), wird in einem eröffneten Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter die Gesamtheit aus materiellen und immateriellen Gütern des insolventen Unternehmens auf einen Dritten, einen neuen Rechtsträger übertragen. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass der neue Rechtsträger das Unternehmen erwirbt und dass alles Belastende (Schulden, nicht auskömmliche oder zu teure Verträge etc.) im Insolvenzverfahren verbleibt. Ausgenommen von der Wahlmöglichkeit sind Arbeitnehmer, diese gehen grundsätzlich nach § 613a auf den Erwerber über (siehe auch www.arbeitsrecht-insolvenzrecht.de).

Übertragene Sanierung prüfen

Haben Sie die Idee, Ihr Unternehmen durch eine übertragene Sanierung zu retten, können wir Ihnen aus unserer langjährigen Erfahrung Hilfestellung von der Vorbereitung bis zur Umsetzung geben. Weitere Hinweise erhalten Sie auf unserer Internetseite www.whpra.de/sanierung.

Übertragene Sanierung in Berlin: WHP Rechtsanwälte und Steuerberater