Am 01.07.2014 trat die so genannte 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform in Kraft. Für Schuldner und Gläubiger ergeben sich diverse, wichtige Änderungen. Insbesondere interessant für Schuldner ist die Möglichkeit, die Zeit bis zur Restschuldbefreiung abzukürzen, im Idealfall sogar auf rund 1 Jahr. Nähere Informationen finden Sie hier.