Die im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vorbehaltskäufers nachträglich erteilte Genehmigung seines unberechtigten Forderungseinzugs ist unwirksam. Dies ergibt sich aus § 91 InsO.
BGH, 12.12.2019, IX ZR 27/19
Die im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vorbehaltskäufers nachträglich erteilte Genehmigung seines unberechtigten Forderungseinzugs ist unwirksam. Dies ergibt sich aus § 91 InsO.
BGH, 12.12.2019, IX ZR 27/19